Förderbereiche der Stiftung SEELSORGE
Die Mittel der Stiftung werden gemäß § 2 (2) ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar "zur Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst, Kultur und Musik sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke" verwendet. Hieraus ergeben sich die vier Förderbereiche "Jugendarbeit", "Seniorenhilfe", "Gemeinden" und "Verbände". Die Satzung der Stiftung kann mit folgendem Button heruntergeladen werden: