Häufig gestellte Fragen
Gern beantworten wir vorab Ihre ersten Fragen.
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Wen unterstützt die Stiftung?
Die Stiftung Seelsorge unterstützt die katholischen Gemeinden und Verbände in ihrer Arbeit. Auch Gruppen, die im Rahmen der Gemeinden aktiv sind, können einen Förderantrag stellen.
Wie kann ich einen Förderantrag stellen?
Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Förderantrag zu Ihrer Maßnahme bis Ende Februar an die Stiftung Seelsorge. Fügen Sie Ihrem Förderantrag bitte eine Befürwortung Ihres Antrages durch den Pfarrer bei.
Wann bekomme ich Bescheid über meinen Antrag?
Vorstand und Kuratorium der Stiftung entscheiden Anfang März über die zu vergebenden Mittel. Sie teilen ihre Zusage oder Ablehnung schriftlich mit.
Was muss ich nach Abschluss der Maßnahme tun?
Senden Sie einen Bericht über Ihre Maßnahme an die Stiftung Seelsorge und geben Sie uns eine Kontonummer (IBAN) zur Überweisung des Förderbetrages an. Wir freuen uns auch über Fotos. Beachten Sie dabei bitte, dass wir Fotos von gelungenen Maßnahmen gerne im Internet veröffentlichen möchten und daher nur Fotos verwenden dürfen, zu denen auch eine Veröffentlichungsfreigabe der abgebildeten Personen vorliegt.
Kann ich auch nur einfach spenden?
Sie können für jedes Projekt, das die Stiftung Seelsorge unterstützt, auch eine zusätzliche Spende geben. Dafür erhalten Sie eine Spendenquittung.
Kann ich bei der Stiftung auch Ideen einbringen?
Sie sind herzlich willkommen, wenn Sie neben Ideen auch Ihr Engagement einbringen. Jede Stiftung ist bunt und lebt von vielen Beteiligten. Deshalb sind auch die Helfer mit Herz und Hand für uns Stifter.
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Wie kann ich ein Stifter werden?
Stifter werden Sie, indem Sie einen Geldbetrag von mindestens 2.000 Euro in das Stiftungsvermögen einbringen. Hierüber erhalten Sie eine steuerwirksame Bescheinigung. Bei größeren Stiftungsbeiträgen können Sie diese auch steuerwirksam in die folgenden Jahre vortragen.
Kann ich bestimmen, wofür der Erlös meiner Stiftung verwendet wird?
Ab einem Betrag von 10.000 Euro kann eine Unterstiftung oder ein Namenfonds eingerichtet werden. Der Erlös aus dieser Zustiftung wird nach der Vorgabe des Stifters verwandt.
Wie legt die Stiftung das Kapital an?
Vorstand und Kuratorium achten darauf, dass die Gelder nach ethischen Gesichtspunkten angelegt werden. Dazu fühlt sich die Stiftung den Grundsätzen kirchlicher Stiftungen verpflichtet.
Kann ich mein Geld auch zurück bekommen, wenn ich es benötige?
Ja: Wenn Sie mit der Stiftung Seelsorge ein Stifter-Darlehn vereinbaren, können Sie jederzeit einen Teil oder den ganzen Betrag zurück erhalten. Im Fall eines Stifter-Darlehns wird allein der Zinserlös nach der Satzung der Stiftung verwendet.
Kann ich der Stiftung Seelsorge ein Erbe hinterlassen?
Ja, Sie können der Stiftung Ihr Erbe hinterlassen oder auch ein Vermächtnis aussetzen. Nach der Satzung der Stiftung können neben Geldmitteln auch Immobilien, Aktien, Kunstwerke und Patente in das Eigentum der Stiftung eingebracht werden.
Kümmert sich die Stiftung um mein Andenken?
Die Stiftung Seelsorge feiert jährlich eine heilige Messe für die lebenden und Verstorbenen Mitglieder der Stiftung. Wenn es vereinbart wird, dann kümmert sich die Stiftung auch um die Grabpflege. Dazu hat die Stiftung eine spezielle Grabanlage auf dem katholischen Friedhof Liebigstraße geplant.
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte stellen Sie Ihre Frage mit Hilfe des Kontaktformulars dieser Webseite
oder senden Sie uns einfach eine E-Mail:
Wir bedanken uns für Spenden auf das Konto der Stiftung
unter der IBAN DE49 3706 0193 0033 9920 17.