Die Stiftung Seelsorge ist als gemeinnützig anerkannt. Deshalb darf sie Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Eingehende Spenden müssen vom Empfänger zeitnah ausgegeben werden. Die letzten Entscheidungen des Finanzamtes besagen, dass die Spende innerhalb von zwei Jahren einem satzungsgemäßen Zweck zugewendet sein muss. Für einzelne Projekte wirbt die Stiftung um Großspenden.
Immer wieder gibt es Anlässe, zu denen jemand beschenkt werden soll. Sicherlich freut sich ein jeder über eine solche Zuwendung. Aber es ist auch möglich, damit Gutes zu tun: Sie könnten Ihre Freunde auf ein Projekt der Stiftung Seelsorge aufmerksam machen und sie anstelle von Geschenken um Spenden bitten. So behalten Sie die Übersicht in Ihrem Haushalt und die Stiftung bekommt eine Spende.
Die Stiftung Seelsorge versteht sich vor allem als Vermittler von Geldbeträgen für die von den Gemeinden durchzuführenden Aktivitäten. Der Vorstand steht Ihnen gerne als Vermittler und Helfer zur Seite.
Download Stiftungs-FlyerUm eine Stiftung zu errichten, muss niemand Millionär sein. Eine Stiftung ist eine Schenkung unter Lebenden. Wer von seinem Vermögen dauerhaft einen Betrag einem guten Zweck zuwenden will, der stiftet ihn. Die Stiftung Seelsorge nimmt eine solche Stiftung an.
Die Stifterin / der Stifter kann einen Zeitrahmen (auch von mehreren Jahren) vereinbaren, innerhalb dessen sie / er z.B. den Betrag von 100.000 € in die Stiftung Seelsorge einbringen möchte. Die Stifterin / der Stifter entscheidet, für welchen Bereich der Stiftungszwecke der Erlös ihrer / seiner Stiftung verwendet werden soll. Der Vorstand der Stiftung verpflichtet sich, darüber zu wachen, dass gemäß dem Stifterwillen gehandelt wird.
Download Stiftungs-FlyerEine andere Art der Stiftung ist die Zu-Stiftung. Die Stifter können festlegen, dass ihre Stiftung als rechtlich unselbständige Stiftung innerhalb der Stiftung Seelsorge geführt wird. Dann können sie ihrer Stiftung auch einen Namen ihrer Wahl geben (der Name lautet dann: XY-Stiftung in der Stiftung Seelsorge). Als Mindesteinlage ist der Betrag von 50.000 € vorgesehen. Die Vorstandsmitglieder der Stiftung stehen für ein Gespräch zur Verfügung, um mit Ihnen über eine solche "Namens-Stiftung" nachzudenken.
Sie möchten sich an den Zielen der Stiftung beteiligen? Dann können Sie auch eine zusätzliche Summe Geldes in den Stiftungsstock stiften. Bis zu 1.000.000 € können Sie innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend machen. – Natürlich freuen wir uns über jede Teilmenge dieses Betrages...
Die Stifterin / der Stifter stellt der Stiftung Seelsorge einen Betrag als Darlehn zur Verfügung, den die Stiftung ihrerseits mündelsicher anlegen muss. Die Stifterin / der Stifter erhält eine Bankbürgschaft über diesen Betrag. Die Stiftung Seelsorge gibt Rechenschaft über die Verwendung des Erlöses und zahlt bei Bedarf das Kapital an die Stifterin / den Stifter zurück.
Die Mindesthöhe eines Stifterdarlehns beträgt 10.000 €.
Es ist jederzeit möglich, dass die Stifterin / der Stifter Teile oder das gesamte Darlehn in eine Zu-Stiftung umwandelt. Es besteht auch die Möglichkeit der Übertragung des Eigentums von Todes wegen. Der Darlehnsgeber erhält für den Erlös keine Zuwendungsbescheinigung (er muss allerdings auch keine Steuern für das erwirtschaftete Kapital bezahlen).
Download Stiftungs-FlyerMöchten Sie über Ihren Tod hinaus Gutes tun? Mit einer testamentarischen Berücksichtigung der Stiftung Seelsorge tragen Sie langfristig zum Wohle einer lebendigen Kirche bei. Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten, die (Zins-) Erträge kommen den Projekten der Wuppertaler Gemeinden zu Gute.
Menschen zögern, ein Testament zu errichten, weil es ihnen schwierig erscheint. Andere denken, dass ihr Ehepartner schon alles regeln kann. Doch Sie können auch selber entscheiden, wie und was geschehen soll. Mit einem Testament geben Sie Ihrem Willen einen klaren Ausdruck. Sie zeigen damit auch, wer und was in Ihrem Leben wichtig war. Neben Ehegatten, Kindern und Verwandten können Sie auch andere Menschen berücksichtigen, denen Sie in Liebe verbunden sind: Paten- oder Pflegekinder beispielsweise. Menschen, die Ihre Dankbarkeit verdienen. Oder hilfsbedürftige Personen, denen Sie über den Tod hinaus zur Seite stehen möchten.
Interview: "Wenn Vererben zur Herzenssache wird"
Ein Testament kann neben der Erbeinsetzung auch so genannte Vermächtnisse bestimmen. Ein Vermächtnis legt fest, wem ein bestimmter Geldbetrag oder ein genau beschriebener Vermögensgegenstand (z.B. Schmuck, ein Kunstwerk, eine Immobilie) aus dem Erbe ausgezahlt bzw. ausgehändigt werden soll.
Sie können neben natürlichen Personen auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Seelsorge in Ihrem Testament berücksichtigen. In diesem Fall bleibt Ihre Zuwendung dauerhaft erhalten. So wächst aus den Erträgen nachhaltige Hilfe für die Kirche von morgen.
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Die Stiftungs-Gründerin Carola Leiser-Frohn
Anders als klassische Stiftungen versteht sich die für Wuppertal tätige Stiftung Seelsorge als eine lebendige Gemeinschaft, in die sich jeder Mensch nach seinen Kräften einbringen kann. Ihre Ideen und Zeit helfen genauso weiter wie Spenden und Zustiftungen. Mehr erfahren ...
Sprechen Sie mit Pfarrer Michael Grütering über Ihre Gedanken. Die Stiftung Seelsorge Wuppertal sorgt dafür, dass der Wert Ihrer Sach- oder Kapitalstiftung ungeschmälert und nachhaltig erhalten bleibt.
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